WGWohnungsgenossenschaft Maxhütte eG

Rauchwarnmelder - Mieterinformationen

Mieterinformation zu den eingebauten Funkrauchwarnmelder der Firma techem

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Gemäß § 48, Abs. 4 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13. März 2014 müssen vorhandene Wohnungen bis zum 31. Dezember 2018 mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden.

Die Wohnungsgenossenschaft Maxhütte eG realisiert den Einbau von Funkrauchwarnmeldern in Ihrem Wohnungsbestand bis zum Jahresende 2017 durch die Firma techem.

Zu den Serviceleistungen der Firma Techem gehört u.a. die Ersteinweisung der Mieter bei Einbau der Geräte inkl. Informationsbroschüre, die regelmäßige Ferninspektion, die Prüfung des Gerätestatus, das Durchführen von erforderlichen Wartungsarbeiten, das Beheben von Störungen sowie eine 24-Stunden-Hotline.

Im nachfolgenden haben wir für Sie nochmals alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit den bei Ihnen verbauten Funkrauchwarnmeldern zusammengefasst:

  1. 24-h Servicehotline der Firma techem bei Fragen / Ausfällen und Störungen: 0800 / 200 12 64 (kostenfrei)

  2. Bedienungsanleitung Funk-Rauchwarnmelder der Firma techem (pdf-Datei)

  3. Ursachen und Vorgehen bei Alarm/Signalmeldungen (pdf-Datei)

  4. Internetseite der Firma techem zum o.g. Thema mit weiterführenden Informationen: http://www.techem.de/private_vermieter/sicherheit_und_gesundheit/rauchwarnmelder.html
  5. Serviceinformationen der Firma techem für Mieter (pdf-Format)